Der Medienstaatsvertrag: Neue Pflichten für Webseitenbetreiber
Der Rundfunkstaatsvertrag ist tot, es lebe der Medienstaatsvertrag. Dieser ist seit Jahresende 2020 in Kraft. Für Vermittler, die eigene Webseiten betreiben, bedeutet das Handlungsbedarf. Der Medienstaatsvertrag unter der Lupe „Mit dem Medienstaatsvertrag wurde ein Gesetzesbau nach allen modernen Erkenntnissen geschaffen.“ – Prof. Dr. Georgios Gounalakis, Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), in einer PRESSEMELDUNG Zu...